Zusätzliche Betreuungs– und Entlastungsleistungen – Entlastungsbetrag Pflegebedürftige, die zu Haus gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs– und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.
Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel zur Sicherstellung einer Betreuung im Alltag oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Organisation des Pflegealltags.
Ab 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI.
Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden.
Viele pflegende Angehörige leiden unter der Anspannung und dem Druck, immer für ihre zu pflegenden Eltern oder sonstigen Angehörigen da sein zu wollen und ihnen ein höchstes Maß an Sicherheit, Komfort und Pflege zukommen zu lassen. Auf Dauer ist das sehr anstrengend und schränkt die Privatsphäre stark ein. Schließlich hat jeder auch private Bedürfnisse – doch diese kommen dann oft viel zu kurz. Arbeit bleibt liegen und der letzte richtig freie Tag ist schon lange lange her. Das muss nicht sein!
Verhinderungspflege ermöglicht Ihnen für die Zeit, die Sie selbst nicht pflegen können, eine professionelle Pflegekraft über einen Pflegedienst zu engagieren, die Sie in der Zeit vertritt. So können Sie auch mal einen gemütlichen Einkaufsbummel in der Stadt machen, sich um Ihre liegengebliebene Hausarbeit kümmern und haben wieder mehr Zeit für Freunde und Familie.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach Ihrem Anspruch, der sich in der Regel nach dem vorhandenen Pflegegrad richtet.
Wenn Sie wollen, können auch wir das für Sie übernehmen.
Wir beraten Sie gerne und erörtern mit Ihnen zusammen, wie wir Sie am besten bei Ihrer Arbeit entlasten.
Laufende Beratungen in individuellen Situationen zu den Themen:
Vermittlung von Dienstleistungen
Schulungen
im Rahmen von SGBV und SGBXI bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen.