Im Rahmen der medizinischen Versorgung nach SGB V ( durch die Krankenkassen ) übernehmen wir, die vom Arzt verordneten Tätigkeiten der Behandlungspflege.
Hierzu zählen unter anderem:
Diese Tätigkeiten werden in der Regel komplett von den Kassen bezahlt und durch uns direkt mit den Kassen abgerechnet.